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Wahlärztin
für Allgemeinmedizin
UND
Gynäkologie u. Geburtshilfe

Als Wahlärztin bin ich eine niedergelassene Ärztin, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht. Sie als Patient befinden sich daher im Status von Privatpatienten. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst getragen werden.

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?

Die Vorteile mich als Wahlärztin ihres Vertrauens zu wählen liegen auf der Hand

  • Aufgrund eines verringerten Patientenaufkommens habe ich Zeit mich um Sie zu kümmern und auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen

  • Sie haben nur geringe bis keine Wartezeiten

  • Eine kurzfristige und flexible Terminvergabe

  • Die Vorsorgeuntersuchung ist auch bei mir als Wahlärztin kostenlos

Wie funktionieren Rückerstattungen?

Für die erbrachte Leistung wird von mir eine Honorarnote erstellt, welche von Ihnen direkt vor Ort in bar oder per Überweisung zu begleichen ist. Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Es werden ca. 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde, zurückerstattet. Vorausgesetzt die Leistung ist im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten. Die notwendigen Formulare erhalten Sie natürlich in meiner Ordination. Bei Fragen zur Abwicklung der Kostenrückerstattung bin ich Ihnen gerne behilflich.  Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück.

Achtung: Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt und einen Wahlarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen KEINE Kosten rückerstattet.

Ärztliche Leistungen, die nicht der Krankenbehandlung dienen, sind IMMER (auch beim Kassenarzt) privat zu bezahlen. Dazu zählen unter anderem:

·        Führerscheinuntersuchungen

·        Medizinische Atteste für Schule, Dienstgeber,Versicherungen etc.

·        Pflegefreistellungsbestätigungen

·        Patientenverfügungen

·        Impfungen

·        Reiseprophylaxe und Reiseimpfungen

Wahlarzt: FAQ
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