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Sehtest Glasses

Führerschein-
untersuchungen

Laut Gesetz kann ein Arzt nur Personen untersuchen, die NICHT bei ihm Patienten sind.


Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung müssen Sie der Behörde (BH) ein ärztlichesGutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorlegen.


Jede Person, die einen Führerschein erwerben möchte:

a) durch Umschreiben eines ausländischen Führerscheins

b) mittels Prüfung

c) bei Verlängerung eines bestehenden Dokumentes -

benötigt eine solche ärztliche Untersuchung.


Kosten der FührerscheinERSTuntersuchung:

35 Euro für die Klassen A, B, B+E und F

50 Euro für die Klassen C, D, C+E, D+E sowie den Unterklassen C1 und C1+E


30 Euro für die Wiederholungsuntersuchung („Verlängerung“) von Lenkerberechtigungen der Klassen C und D. Zur Untersuchung müssen Sie Ihren Führerschein mitnehmen und vorweisen!


Was wird gemäß §3 Abs. 2 der FSG-GV untersucht?

  • Erhebung der Krankheitsgeschichte

  • Gesamteindruck - Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen

  • Größe und Gewicht

  • Sehschärfekontrolle sowie eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes

  • Hörtest

  • Herzkreislaufkontrolle

  • Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)

  • Überprüfung auf Tremor


Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?

  • gültigen Lichtbildausweis

  • für Brillenträger: Brillenstärkebestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes, nicht älter als 6 Monate!

  • für Kontaktlinsenträger: Verträglichkeitsattest vom Augenarzt


Ergibt die Untersuchung beim Arzt für Allgemeinmedizin, dass kein positives Gutachten erstellt werden kann (z.B. fortschreitende Augenerkrankung), so müssen Sie vom untersuchenden Arzt zum Amtsarzt überwiesen werden.

In diesem Fall müssen Sie nur die Hälfte des oben genannten Honorars für die Erstuntersuchung bezahlen.


Wenn Sie an Erkrankungen, wie zum Beispiel: Zuckerkrankheit (Diabetes), Anfallsleiden (Epilepsie), schwerer Herzerkrankung (Infarkt, Angina pectoris, Arrhythmien, Herz-Schrittmacher), Einäugigkeit usw., leiden, muss jedenfalls ein amtsärztliches Gutachten erstellt werden. 



Klassen C und D:


Bis zum 60. Lebensjahr: für fünf Jahre, ab dem 60. Lebensjahr: für zwei Jahre befristet. Die Lenkberechtigung für die Klasse C+D muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden, für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.


Personen, denen die Lenkberechtigung der Klasse C nach dem 1. November 1997 erteilt wurde, finden die für sie geltende Befristung schon als Eintrag im Führerschein.

Eine vor 1. November 1997 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse C erlischt mit Vollendung des 48. Lebensjahres. Der Antrag auf Verlängerung muss daher vor Vollendung des 48. Lebensjahres eingebracht werden.


Lenkberechtigung für die Klasse D(D1)

Voraussetzung:

  • Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B

  • Klasse D1: Vollendung des 21. Lebensjahres

  • Klasse D: Vollendung des 24. Lebensjahres oder Vollendung des 21. Lebensjahres und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder Vollendung des 21. Lebensjahres und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten

  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs


Bewerberinnen/Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D (nicht D1!) müssen sich einem verkehrspsychologischen Screening unterziehen (zusätzlich zum ärztlichen Gutachten). Untersucht werden u.a. die

  • Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit,

  • Belastbarkeit und Koordination sowie

  • Motivation für den Erwerb dieser Lenkberechtigung.


Verkehrspsychologische Screenings werden von den für verkehrspsychologische Untersuchungen ermächtigten Institutionen durchgeführt.

Führerscheinuntersuchungen: Infos
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